Translation und Recht

Das Projekt verfolgt einen innovativen interdisziplinären Ansatz, der eine Verbindung der Themenbereiche Recht und Translation vorsieht. Es sind zwei Standbeine vorgesehen. Für das erste wird das Thema Recht auf Translation fokussiert, um eine theoretische Figuration des Rechts auf Verdolmetschung und Übersetzung und die Bedingungen hierfür zu erarbeiten, die in der translationswissen-schaftlichen Literatur bisher fehlt und der auch im juristischen Bereich bisher keine zentrale Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Für den empirischen Teil dieses Schwerpunkts soll das Fachdolmetschen im medizinischen, juristischen und sozialen Bereich in Migrationsgesellschaften sowie in Krisen- und Konfliktgebieten als Translationsform im Mittelpunkt stehen. Den zweiten Schwerpunkt bildet das Themenfeld Recht in Translation, das den Einsatz und die Funktionsweise von übersetzten Rechtstexten untersuchen soll. Besondere Aufmerksamkeit wird den rechtlichen Vorgaben in der Übersetzungspraxis und der Möglichkeit einer Translation im ‚engen Sinn’ (translation proper) gewidmet. Die Relevanz des Themas Recht in Translation ist vor allem vor dem Hintergrund migrantischer Integration, wie etwa im Asylrecht, in den Ein- und/oder Zuwanderungsgesetzen, im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich augenfällig. Die Frage ob, wann und wie übersetzt/gedolmetscht wird und wie die Prozesse der Translation jenseits der unmittelbaren Translationshandlungen durch die Akteure wirken, verbindet die beiden Schwerpunkte des Projekts und deutet auf die Bedeutung der Betrachtung des weiteren Kontexts bei Untersuchungen zur Translation.

Projektbeginn: April 2010

Projektleiterinnen:
Prof. Dr. Dilek Dizdar (FTSK, Interkulturelle Germanistik)
Dr. Sebnem Bahadir (FTSK, Interkulturelle Germanistik)

Wissenschaftlicher Mitarbeiter:
Hedwig van Heck

Förderung: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Förderlinie der Stufe I (2010)