Dolmetschen bei Begutachtung im Strafverfahren

Ziel des Forschungsprojekts ist die Erarbeitung eines Anforderungsprofils für Dolmetscher, die bei der Erstellung psychologischer bzw. psychiatrischer Gutachten im Strafverfahren mitwirken. Dabei soll der Versuch unternommen werden, Überlegungen und Anforderungen der beteiligten Disziplinen - forensische Psychologie, Psychiatrie, Rechtswissenschaft sowie Translationswissenschaft - in Einklang zu bringen. Der Dolmetschereinsatz im Strafverfahren ist ein Forschungsgebiet, für das es bisher nur wenig interdisziplinäre Forschung gibt. Hinzu kommt, dass die Gutachten, an deren Erstellung der Dolmetscher beteiligt ist, für die im Strafverfahren zu treffenden richterlichen Entscheidungen (z.B. über die Schuldfähigkeit eines Angeklagten) sehr oft von entscheidender Bedeutung sind. Auf der Grundlage einer umfassenden empirischen Analyse der Interaktion "Exploration" soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die hier eingesetzten Dolmetscher verfügen müssen. Es sollen aber auch die Handlungen der übrigen an der Interaktion Beteiligten , die sich als "hindernd" bzw. "fördernd" für die Verständigung erweisen, nicht außer Acht gelassen werden.

Projektlaufzeit: 2006-2007
Forschungsfondsförderung 2006

Projektbeteiligte:
Prof. Dr. Barbara Ahrens (Translationswissenschaft, FH Köln)
Prof. Dr. Dieter Huber (Allg. und Angew. Sprachwissenschaft)